Der Landtagsabgeordnete Matthias Möhle (SPD) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April.
Anfang dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der generelle Wahlausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist. Demnach sollte das inklusive Wahlrecht ab Juli 2019 in Kraft treten und rund 85.000 Betroffenen zugutekommen. In Hinblick auf die anstehende Europawahl am 26. Mai ist das jedoch zu spät. Daraufhin wurde ein Eilantrag gestellt, der es „allen in ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter“ (BVerfGG) ermöglicht bereits an der bevorstehenden Europawahl teilzunehmen – mit Erfolg. Am 15. April stimmte das Bundesverfassungsgericht besagtem Antrag zu. Möhle ist mehr als erfreut über dieses Ergebnis: „Es ist erstaunlich, wie vielen Menschen das Wahlrecht bisweilen verwehrt blieb. Der Beschluss stellt nicht nur eine Stärkung der Gemeinschaft, sondern auch eine Stärkung der Demokratie dar. Ich freue mich über diese positive Entwicklung.“
Der Landtagsabgeordnete bittet alle Betroffenen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zur Teilnahme muss lediglich ein Antrag an das Wahlamt der Kommune gestellt werden.